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Steuergestaltung
"Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet den Sachverwalt so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu währen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht"
(BFH-Urteil vom 20.Mai 1997, - VIII B 108 -, NJW, Seite 928)

EWIV
In EUROPA – und damit natürlich auch in Deutschland – ist es somit ganz LEGAL möglich (s)ein Unternehmen so zu optimieren,
dass wenig bis überhaupt keine STEUERN gezahlt werden müssen!
HOLDING - STRUKTUR
Wenn eine Holding gegründet wird geschieht dies oft aus steuerlichen Gründen. Das liegt daran, dass die Gewinnausschüttungen von GmbH-Töchtern zu 95% steuerfrei an die Holding gehen.
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"ES GEHT NICHT DARUM, DAS GELD AUF DEM KONTO ZU HABEN, ES GEHT DARUM,
DIE MACHT ÜBER DAS GELD
ZU HABEN!!"
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